Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften

Wer sich mit dem Wiederladen von Patronen befasst kommt nicht an den Rechtsvorschriften
vorbei, die der Gesetzgeber für diesen Bereich verfasst hat.
Genauer ist dies das Sprengstoffgesetz oder auch abgekürzt SprenG.

Ein Gesetz sagt uns vereinfacht, was gemacht werden muss wenn man sich in diesem Bereich
bewegt und das tun wir ja nun mal. Aber wo ein Gesetz, da auch eine Verordnung…oder
aber mehrere. In unserem Fall sind es ganze vier Stück.

Eine Verordnung sagt uns vereinfacht, wie wir etwas machen müssen; jede Verordnung
befasst sich mit Bereichen. Hier mal eine kurze Übersicht:

1. SprengV

Die erste Verordnung zum SprengG beinhaltet vereinfacht ausgedrückt u.a. die Zulassung, die
Kennzeichnung, die Verpackung und das Verbringen (Beförderung).

2. SprengV

Die zweite Verordnung zum SprengG beinhaltet die Aufbewahrung.

3. SprengV

Die dritte Verordnung zum SprengG beinhaltet die Anzeigen.

4. SprengV

Die vierte Verordnung zum SprengG beinhaltet die Kosten (Kostenverordnung)

So, wem das nun zu oberflächlich war, dem will ich Abhilfe verschaffen.
Im folgenden findet Ihr die Originale…..letzter Stand 2008.

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     SprengG          1. SprengV          2. SprengV       3. SprengV         4. SprengV

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